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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07   

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https://dejure.org/2008,17652
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07 (https://dejure.org/2008,17652)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.05.2008 - 2 Sa 296/07 (https://dejure.org/2008,17652)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 2 Sa 296/07 (https://dejure.org/2008,17652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Anrechnung der Zeit als Arzt im Praktikum bei der Stufenzuordnung im Bereich TV-Ärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Zeit als Arzt im Praktikum als Vordienstzeit nach § 16 Abs. 2 S. 1 oder 2 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30.10.2006 (TV-Ärzte); Voraussetzungen der Anrechnung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit; Berücksichtigung von ...

  • Judicialis

    TV-Ärzte § 16 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-Ärzte § 16 Abs. 2
    Tätigkeit als Arzt im Praktikum keine ärztliche Vordienstzeit im Tarifsinne

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Rostock, 16.10.2007 - 1 Ca 1121/07

    Anrechung der AiP-Zeit bei der Stufenfindung im Bereich TV-Ärzte (Länder)

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07
    Das Arbeitsgericht Rostock hat durch Urteil vom 16.10.2007 - 1 Ca 1121/07 - die Klage abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock (1 Ca 1121/07) vom 16. Oktober 2007 aufzuheben und festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01. Juli 2006 Entgelt nach der Entgeltgruppe Ä 1 Stufe 5 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die beginnend mit dem 30. November 2006 jeweils monatlich fälligen Differenzbeträge zwischen den Zahlungen gemäß Entgeltgruppe Ä 1 Stufe 4 und Ä 1 Stufe 5 brutto seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07
    Schließlich ist der Arbeitgeber aber auch befugt, bei einer Ermessensvorschrift eine generelle Vorentscheidung zu treffen, wie er eine Tarifnorm in der Praxis handhaben will (vgl. BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07
    In den Entscheidungsgründen hat es unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.09.1996 - 4 AZR 200/95 - ausgeführt, die AiP-Zeit sei keine ärztliche Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift.
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 484/08

    Anrechnung von Zeiten als Ärztin/Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Mai 2008 - 2 Sa 296/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 7 Sa 75/08

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - Anrechnung von Zeiten einschlägiger

    Insofern steht dem Arbeitgeber ein echter Ermessensspielraum zu (BVerwG, Beschluss vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 - ZTR 2008, 689 ff., zu II 3 c der Gründe = Randnummer 32; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07/05.2008 - 2 Sa 296/07 - ZTR 2008, 379, zu 2 der Gründe = Randnummer 27).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2009 - 5 Sa 182/08

    Eingruppierung eines Arztes - Anrechnung von Dienstzeiten als Arzt im Praktikum -

    Die Zeit als Arzt im Praktikum ist keine ärztliche Tätigkeit im Sinne dieser tarifvertraglichen Vorschrift (ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts, vgl. nur LAG Mecklenburg-Vorpommern, 7. Mai 2008 - 2 Sa 296/07 und LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30. April 2008 - 2 Sa 59/08).
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